Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung
24.04.2024 Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses im Rahmen einer klinisch-psychologischen Behandlung ist das Bestehen einer psychischen Erkrankung bzw. Befindungsstörung, wie etwa ...mehr Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses im Rahmen einer klinisch-psychologischen Behandlung ist das Bestehen einer psychischen Erkrankung bzw. Befindungsstörung, wie etwa Depressionen oder Ängste, die z.B. auch im Zuge einer Krebsdiagnose - oder Behandlung oder anderen körperlichen Erkrankungen (z.B. nach einem Herzinfarkt) auftreten können.
Ab 1.1.2924 gewähren die Krankenkassen Kostenzuschüsse in folgender Höhe:
Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 45,00
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 46,60 Stichworte: Kostenzuschuss, klinisch-psychologische Behandlung Krankenkassa weniger anzeigen
Die Schwerpunkte meiner Arbeit mit Erwachsenen liegen im Bereich der KLINISCH-PSYCHOLOGISCHEN BEHANDLUNG, in deren Rahmen ich vor allem mit der Methode der HYPNOSE arbeite. Hypnose kann etwa psychosomatische Beschwerden (Magen-Darmerkrankungen, Bluthochdruck etc.) oder psychische Probleme (Ängste, Schlafstörungen, Belastungsreaktionen etc.) lindern und die Gewichtsreduktion oder Raucherentwöhnung unterstützen. Weiters biete ich MEDIATION für Menschen an, die in Trennungs und Scheidungssituationen Unterstützung suchen, um gute Regelungen für ihr zukünftiges Leben zu erarbeiten (Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt). ERZIEHUNGSBERATUNG, die im Zuge einvernehmlicher Scheidungen von Eltern verpflichtend absolviert werden muss (gemäß §95a AußStrG), rundet mein Angebot ab.